Was kostet ein Rechtsanwalt?

Einige Leute zögern, einen Rechtsanwalt zu engagieren, aus Angst vor zu hohen Kosten.
Natürlich ist die Tätigkeit eines Anwalts, wie jede andere Dienstleistung auch, mit Kosten verbunden.
Die Anwaltskosten müssen jedoch nicht unbedingt eine Überraschung für Sie sein, wenn Sie sich zum Beispiel im Voraus darüber bei Ihrem Rechtsanwalt informieren.
Sie werden feststellen, dass Sie die Höhe der Anwaltskosten deutlich überschätzt haben.

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses ist sehr komplex und verwirrend und kann für Laien sehr kompliziert zu verstehen sein. Sie müssen auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht im Detail verstehen.

Die Erstberatung ist nicht umsonst

Der Mythos, dass die Erstberatung bei einem Anwalt kostenlos ist, hält sich hartnäckig. 
Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Erstberatung mit einem Anwalt wird ebenfalls berechnet. Sie können mit Ihrem Anwalt einen Pauschalbetrag vereinbaren oder der Anwalt wird sich nach der gesetzlichen Gebühr richten.
Für Verbraucher kann ein Beratungsgespräch jeoch maximal 190 Euro ohne Mehrwertsteuer kosten.
In diesem Fall können Sie sich jedoch vorab an Ihren Anwalt wenden, da die Gebühren in der Regel deutlich niedriger sind. Wenn Sie sich nach der Erstberatung entscheiden, das Mandat auf diesen Anwalt zu übertragen, werden die Gebühren der Erstberatung von den Folgegebühren abgezogen.
Es sei denn, Sie haben mit Ihrem Anwalt eine individuelle Beratungspauschale vereinbart, die auch höher ausfallen darf.
Die Erstberatungsgebühr fällt an, wenn Sie ein erstes Gespräch mit einem Anwalt führen, also eine Beratung in Anspruch nehmen und hierbei Informationen erhalten. Erstberatung ist hierbei insbesondere die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Sache. Dieses ist das Kernstück der anwaltlichen Beratung.

Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, sollten Sie bereits vor der Erstberatung genau prüfen, ob die Erstberatungsgebühr  gedeckt ist und gegebenenfalls gleich die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zum Erstberatungsgespräch mitbringen.
So können unliebsame Überraschungen vermieden werden. Denn oftmals nehmen die Rechtsschutzversicherungen in ihren Versicherungsbedingungen Rechtsgebiete auf, bei denen die Kosten einer Erstberatungsgebühr nicht übernommen werden.

anwaltliche Vertretung

Wer sich durch einen Anwalt gerichtlich oder außergerichtlich vertreten lässt und keine Honorarvereinbarung – mit Festpreis oder Stundensatz – abgeschlossen hat, schuldet ihm die Anwaltskosten nach dem RVG.
Darüber hinaus hat die Tatsache, dass der Anwalt auch ein Fachanwalt ist, keinen Einfluss auf die Anwaltskosten eines Anwalts.
In den meisten Fällen richtet sich das Anwaltshonorar nach dem sogenannten Wert des Gegenstands oder des Streitwertes, d.h. dem Wert des Rechtsstreits. Hat ein Mandant z.B. über seinen Anwalt eine Forderung gegen einen Schuldner von 10000 Euro, beträgt der Streitwert 10000 Euro.