Sabrina Fahlenbock

Sabrina Fahlenbock

Rechtsanwältin

Frau Fahlenbock studierte Rechtswissenschaften an einer der größten Hochschulen im Bundesgebiet, an der Universität zu Köln. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte sie ein juristisches Referendariat, das sie erfolgreich mit dem zweiten juristischen Staatsexamen 2018 abschloss. Im Rahmen dieser praktischen Ausbildung arbeitete sie unter anderem beim Jugendamt der Stadt Köln und in einer auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Ihre Wahlstation absolvierte Frau Fahlenbock am Oberlandesgericht Köln. Zuvor war sie in der Kölner Niederlassung der Wirtschaftskanzlei von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP tätig.

Als Rechtsanwältin prüfe ich sehr sorgfältig Ihre rechtlichen Ansprüche bezüglich des von Ihnen vorgetragenen Sachverhalts. Ich berate Sie umfassend über Ihre Rechte und zeige Ihnen auf, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, um die Forderungen Dritter abzuwehren oder um sich erfolgreich gegen die gegnerische Partei durchzusetzen. Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören neben dem Strafrecht auch Schadenersatz- und Schmerzensgeldrecht sowie  das Sozialversicherungsrecht.

Kitaplatzrecht

Als Rechtsanwältin und selbst Mutter weiß ich aus eigener Erfahrung, wie schwierig die Suche nach einem Kitaplatz sein kann. Durch meine persönlichen Erfahrungen habe ich mich darauf spezialisiert, Eltern bei Kitaplatzklagen zu unterstützen und ihre Rechte durchzusetzen. Mit meiner Expertise und Leidenschaft für habe ich die Webseite platzrecht.de ins Leben gerufen, um Eltern bei diesem wichtigen Anliegen zu helfen.

Auf Platzrecht.de biete ich umfassende Informationen zum Thema Kitaplatzklagen an. Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf einen Kitaplatz benötigen, lade ich Sie herzlich ein, die Webseite zu besuchen und mehr über mein Angebot zu erfahren.

Schadenersatz und Schmerzensgeld

Es gibt zahlreiche Gründe, von einem Dritten Schadenersatz zu fordern. Rechtsgrundlagen für Schadenersatzansprüche können vertragliche oder gesetzliche Regelungen sein. Aber auch durch ein Vertrags- oder Schuldverhältnis können Schadenersatzansprüche entstehen. Gegenstand von Schadenersatzansprüchen sind regelmäßig diese Rechtsverletzungen:

– Sachschäden, zum Beispiel Beschädigen eines Kleidungsstücks durch eine brennende Zigarette
– Personenschäden, zum Beispiel als Folge eines Behandlungsfehlers
– Verletzung von Persönlichkeitsrechten, zum Beispiel eine Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede
– Verletzung von Vertragspflichten, zum Beispiel nicht bezahlte Ware im Zusammenhang mit einem wirksamen Kaufvertrag oder wegen mangelhafter Lieferung einer bestellten Ware
– Mangel einer vertraglich geschuldeten Leistung, zum Beispiel die Lieferung eines defekten anstelle eines intakten Kühlschranks
– Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten, zum Beispiel falsche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Häufig werden Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, sexueller Belästigung, bei Transportschäden, Urheberrechtsverletzungen oder wegen eines mit der Miete säumigen Mieters geltend gemacht. Um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, müssen zahlreiche gesetzliche Regelungen, Voraussetzungen und Verjährungsfristen beachtet werden.

Ich sage Ihnen im Vorfeld, welche Aussicht auf Erfolg Ihr Schadenersatzanspruch hat und helfe Ihnen, ihn gegen Dritte durchzusetzen.

Im Gegensatz zu den bereits genannten materiellen Schadenansprüchen gibt es den immateriellen Anspruch. Ein Beispiel für einen immateriellen Schadenersatzanspruch ist das Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt von Schmerzensgeldforderungen steht immer wieder die Frage, ob sich Leid durch Geld aufwiegen lässt. Denn das Gesetz sieht bei Schmerzensgeld einen finanziellen Ausgleich vor, wenn es um die Verletzung der Gesundheit, des Körpers, der Freiheit und um die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung geht. Auch Lebensbeeinträchtigungen psychischer Natur können eine Forderung nach Schmerzensgeld begründen.

Ob und in welcher Höhe Schmerzensgeld gezahlt wird, ist auch abhängig von der Sorgfalt bei der Anspruchsermittlung, auf die ich viel Zeit verwende. Ich helfe Ihnen, Ihre Forderung nach Schmerzensgeld zu begründen und durchzusetzen.

 

Strafrecht

Im Strafrecht dürfen Sie von mir eine durchsetzungsstarke Interessenvertretung erwarten. Sofern Sie selbst straffällig geworden sind, begleite ich Sie vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren und, sofern es erforderlich ist, auch bis zum Rechtsmittelverfahren. Mein Ziel ist, Sie fundiert und gewissenhaft zu beraten und eine individuelle sowie effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Abhängig davon, ob es sich um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt, variiert das Strafmaß, das sich an der Schwere einer Tat sowie möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen orientiert. Die wichtigsten Rechtsnormen im Strafrecht finden sich im Strafgesetzbuch (StGB). Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Nebengesetzen, die ebenfalls strafrechtliche Vorschriften für bestimmte Delikte enthalten. Dazu gehören zum Beispiel das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Börsengesetz (BörsG), das Aktiengesetz (AktG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Waffengesetz (WaffG), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Sprengstoffgesetz (SprengG), das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und das Tierschutzgesetz (TierSchG), um nur einige zu nennen.

Im Strafrecht vertrete ich nicht nur Mandanten, die straffällig geworden sind. Ebenso engagiert kümmere ich mich um Ihre Belange, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Im Strafrecht wird zwischen Antrags- und Offizialdelikten differenziert. Antragsdelikte werden nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn Sie als Geschädigter einen Antrag stellen. Solche Antragsdelikte sind unter anderem Beleidigungsdelikte wie die Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, ebenso wie der Hausfriedensbruch und der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs.

Anderes gilt für das Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird und bei dem der Staatsanwalt als Vertreter des Staates tätig wird. Dazu gehören unter anderem Betrug, Mord und Totschlag, die gefährliche und schwere Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Betrug, Diebstahl und die Urkundenfälschung.

Kommt es in einem der genannten Bereiche zu einem Konflikt oder Rechtsstreit, rufen Sie mich einfach an oder kontaktieren Sie mich per E-Mail. Selbstverständlich können Sie auch das auf anwalt.de zur Verfügung stehende Kontaktformular nutzen. Dann vereinbaren wir einen ersten Beratungstermin, in dem Sie mir Ihr Problem schildern. Nachdem wir ausführlich über Ihr rechtliches Anliegen gesprochen haben, berate ich Sie gerne über mögliche rechtliche Schritte und in Bezug auf Ihre Erfolgsaussichten. Ich werde Sie außerdem über mögliche Risiken und die Kosten der geeigneten außergerichtlichen und gerichtlichen Schritte informieren. Sofern Sie in dem jeweiligen Bereich rechtsschutzversichert sind, werde ich mich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und die Kostenübernahme regeln.